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   BFH, 18.10.2007 - I B 56/07   

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https://dejure.org/2007,12600
BFH, 18.10.2007 - I B 56/07 (https://dejure.org/2007,12600)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2007 - I B 56/07 (https://dejure.org/2007,12600)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - I B 56/07 (https://dejure.org/2007,12600)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 575
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - I B 56/07
    Schließlich geht auch der Vortrag der Antragstellerin fehl, das FG sei verpflichtet gewesen, im Vorfeld seiner Entscheidung Hinweise zur rechtlichen Beurteilung des Streitfalls zu erteilen; eine solche Verpflichtung besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2007 - I B 135/06

    Darlegung der Voraussetzungen für die Anordnung eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - I B 56/07
    Diese Vorschrift verlangt vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 I B 135/06, BFH/NV 2007, 1900, m.w.N.), und Anhaltspunkte für das Vorliegen eines so gearteten Sachverhalts ergeben sich aus dem Vortrag der Antragstellerin nicht.
  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 18.10.2007 - I B 56/07
    Dafür wäre nämlich Voraussetzung, dass auf Grund eines behördlichen Organisationsakts im Anschluss an die Klageerhebung eine andere als die ursprünglich beklagte Behörde für die Besteuerung der Antragstellerin zuständig geworden wäre (Senatsurteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575, m.w.N.), und dafür enthalten weder der Vortrag der Antragstellerin noch der sonstige Akteninhalt irgendwelche Anhaltspunkte.
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Aus dem Vorbringen der Klägerin geht nicht hervor, dass die Passivlegitimation während des finanzgerichtlichen Verfahrens vom FA auf das Finanzamt B übergegangen sei (vgl. den in einem Parallelverfahren der Klägerin ergangenen BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 I B 56/07, BFH/NV 2008, 575).
  • BFH, 14.04.2008 - I K 1/08

    Mangel der Vertretung kann nur der unmittelbar Betroffene rügen - Umdeutung einer

    Die deshalb erhobene Beschwerde hat der beschließende Senat als unbegründet zurückgewiesen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 I B 56/07).

    Die Antragstellerin beantragt, "festzustellen", dass der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 2007 I B 56/07 und der Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2007 4 S 2257/06 nichtig seien, und die genannten Beschlüsse aufzuheben.

  • BFH, 14.04.2008 - I S 1/08

    Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge

    Der Senat hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 18.10.2007 I B 56/07 eine Beschwerde der Antragstellerin und Rügeführerin (Antragstellerin) gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, das Verfahren I B 56/07 fortzusetzen.

  • BFH, 28.12.2007 - III B 55/07

    Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens - Rechtliches Gehör - Gesetzlicher

    Diese Voraussetzung liegt im Streitfall nicht vor (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 I B 56/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 14.04.2008 - I B 30/08

    Keine sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des BFH

    Der Senat hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 18.10.2007 I B 56/07 eine Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts als unbegründet zurückgewiesen.
  • KG, 19.03.2009 - 2 U 10/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Einwilligungsfiktion bei

    aa) Ebensowenig zu folgen vermag der Senat der Auffassung des Restitutionsklägers, wonach der Beweissicherungsantrag im Hinblick auf § 485 Abs. 1 2. Alt. ZPO zulässig sei, weil die in der Hauptsache zu erwartende Verfahrensdauer und der damit verbundene Zeitablauf allgemein die Gefahr des Verblassens der Erinnerung der im Beweissicherungsantrag angeführten Zeugen in sich berge; erforderlich ist vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (ebenso BFH, BFH/NV 2008, 575 [576]; Gegenteiliges vermag der Senat der älteren Entscheidung des BFH in BFH/NV 2007, 1900 f., entgegen der Meinung des Restitutionsklägers, nicht zu entnehmen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 12 E 607/08

    Prozesskostenhilfe bei einer Beschwerde zur Durchführung eines selbstständigen

    vgl. dazu, dass die notwendige Substantiierung mit dem Hinweis auf drohende Erinnerungslücken bei Zeugen und dem Zeitablauf nicht erfolgt: BFH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 - V B 93-94/07 u. a. - und - V B 66-67/07 u. a. -, jew. Juris; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - I B 56/07 -, BFH/NV 2008, 575; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V B 68/07 -, BFH/NV 2008, 343; Beschluss vom 14. Mai 2007 - I B 135/06 -, BFH/NV 2007, 1900; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 112/07 u. a. -, OLGR Saarbrücken 2008, 26.
  • LG München I, 20.08.2009 - 15 O 8078/09

    Beweissicherungsverfahren im laufenden Klageverfahren:

    Die Kammer vermag der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen, wonach der Beweissicherungsantrag im Hinblick auf § 485 Abs. 1 ZPO zulässig sei, weil die in der Hauptsache zu erwartende Verfahrensdauer und der damit verbundene Zeitablauf allgemein die Gefahr des Verblassens der Erinnerung der im Beweissicherungsantrag angeführten Zeugen in sich berge; erforderlich ist vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (ebenso BFH, BFH/NV 2008, 575).
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